Die Einbindung der jüdischen Bürgerschaft in die Brandschutz- und Brandbekämpfungsmaßnahmen werden im Folgenden am Beispiel Wiesenbronn aufgezeigt. Gleiche oder ähnliche Regelungen sind für weitere Dörfer der Kitzinger Region nachweisbar, u.a. für Kleinlangheim, Großlangheim, Hüttenheim, Mainstockheim oder Segnitz.
Die „Feuerschau“ als Bestandteil des vorbeugenden Brandschutzes erfolgte zweimal jährlich unter Mitwirkung von Sachverständigen, oft örtlichen Handwerkern, wie z.B. Maurern. Sämtliche Gebäude mit Feuerstellen wurden auf bauliche Mängel in Augenschein genommen und insbesondere auf brandfestes Material im Herd- und Kaminbereich legte man großen Wert. Dabei wurden zwischen jüdischen und christlichen Eigentümern keine Unterschiede gemacht.
Eine erste „Feuerordnung“ zum Verhalten im Brandfall ist erstmals aus dem Jahre 1725 überliefert. Dreißig Bürger wurden den einzelnen Kommandos zugeteilt: „Zu den Feuereimern, zu den Feuerhaken, zu der ersten neuen großen Leiter, die andere neue Feuerleiter, zur großen alten Feuerleiter und zu 3 Feuersspritzen.“ Jährlich wurde auf diese Feuerordnung hingewiesen, verbunden mit etwaigen Änderungen oder Ergänzungen.
Eine Auflistung aus der Zeit um 1850 nennt z.B. bei den insgesamt 45 genannten „Wasserschöpfer u. Wasserträger“ die jüdischen Bürger Moses Rosenbusch, Lämlein Rosenbusch, Jeslein Wißmann, Salomon Lehmann, Isaac Öttinger, Joseph Klugmann und Hirsch Eisenheimer. Unter den 24 Männern, die für das „Ausräumen der Mobielien u. des Viehs“ zuständig waren, werden Nathan Klugmann, Eisig Strauß und Jakob Rosenbaum genannt. Als „Pumpenmänner“ fungierten u.a. Lemlein Rosenbusch sen. und Lemlein Rosenbusch jun. Eine weitere Liste aus dem Jahre 1849 ordnet jeder Hausnummer eine bestimmte Funktion zu.
Lange Jahrhunderte lag die Brandbekämpfung in der Eigenverantwortung aller Gemeindebürger. Erst den, ab Mitte des 19. Jahrhunderts aufkommenden, Feuerwehrvereinen war es vorbehalten, eine effektive Brandbekämpfung sicherzustellen.
Die Freiwillige Feuerwehr Wiesenbronn wurde 1874 gegründet. Bürger, die nicht an den regelmäßigen Übungen der „Freiwilligen Feuerwehr“ teilnahmen, mussten in der „Pflichtfeuerwehr“ gewisse Hilfsaufgaben übernehmen. Alle jüdischen Einwohner traten der Freiwilligen Feuerwehr bei – entweder als aktive oder als passive (zahlende) Mitglieder.
Die Teilhabe aller Bürger an Brandschutzmaßnahmen zeigt beispielhaft für viele Lebensbereiche die funktionierende Lebensrealität in Dörfern mit christlichen und jüdischen Einwohnern.